Regelungen und Vorschriften

Kommunen müssen für aufgetretene Wasserschäden in der Folge eines so genannten Jahrhundertregens nicht haften. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2004 entschieden. Städte und Gemeinden müssen dem aktuellen Urteil zufolge in Fällen höherer Gewalt nicht für Schäden einstehen, die durch eine überlaufende Kanalisation verursacht werden. Erstmals legten die Karlsruher Richter auch konkret fest, wann genau starke Regenfälle als höhere Gewalt einzustufen sind: „Bei einem ganz ungewöhnlichen und starken Regenereignis, wie es mit einer Wiederkehrzeit von mehr als 100 Jahren hier vorliegt“.


Achtung:
Kommunen übertragen häufig die Sicherungsaufgaben und verpflichten den Grundstücksbesitzern zur Eigensicherung gegen Rückstau!

Normvorschriften für Rückstauverschlüsse

Nach EN 12056 erfolgt der Schutz gegen Rückstau grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen. Alternativ dazu können auch Rückstauverschlüsse eingesetzt werden. Die Einsatzvoraussetzungen nach EN 12056-4 sind:

  • Es muss ein Gefälle zum Kanal gegeben sein.
  • Es muss sich um Räume mit untergeordneter Nutzung handeln. Das bedeutet, dass bei Rückstau keine wesentlichen Sachwerte beschädigt oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden.
  • Der Benutzerkreis muss klein sein.
  • Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene nutzbar sein.
  • Der Verzicht auf die Ablaufstelle bei Rückstau muss möglich sein.
  • Typisierung von Rückstauverschlüssen nach EN 13564-1.

Neben der europäischen „Basisnorm“ gilt es nationale Regelungen zu beachten. In Deutschland ist dies die DIN 1986, welche sich mit den Themen Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke beschäftigt.

Für Österreich muss die ÖNORM B 2501 beachtet werden. Sie wurde Mitte des Jahres 2015 überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Gerade im Bereich „Planung und Ausführung von Rückstausicherungen“ gab es zahlreich Neuerungen, die in einem eigenen Leitfaden zusammengefasst wurden.

Für die Schweiz ist die SN 592000 „Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung“ ausschlaggebend. Ende 2012 wurde sie überarbeitet um Schweizer Norm und Europäische Norm zu hamonisieren. In einem Leitfaden haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Rückstauschutz zusammengefasst.