VAwS Anlagen

Planung und Prüfung von Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen. (LAU und HBV Anlagen)

Die VAwS formuliert Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Schutz oberirdischer Gewässer und des Grundwassers.

Anlagen sind ortsfeste Einrichtungen, in denen wassergefährdende Stoffe

  • gelagert,
  • abgefüllt (z.B. per Schlauch oder Trichter umgefüllt),
  • umgeschlagen (in Behältern umgeladen),
  • hergestellt,
  • behandelt,
  • verwendet oder
  • in Rohrleitungen befördert werden.

 

Die VAwS gilt z.B. nicht für das Ablagern von Stoffen in Deponien oder für den Umgang mit Stoffen außerhalb von Anlagen.

Sie enthält allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Anlagen, ihren Betrieb und ihre Überwachung. Darüber hinaus werden an einige spezielle Anlagen (z.B. an Tankstellen und in der Landwirtschaft) besondere Anforderungen gestellt.

 

Für wen gilt die Regelung?

Die VAwS gilt für jeden, der eine Anlage betreibt, u.a.

  • Ölheizung
  • Hydraulikaggregate etwa für Aufzüge und Hebebühnen
  • Tankstelle – auch für Eigenverbrauch
  • Dünge- und Pflanzenschutzmittellager
  • Chemischreinigung
  • Handwerksbetrieb mit Lack- und Lösemittel-Lager
  • Chemische Industrie
  • Raffinerie und Mineralöllager