Einbau & Wartung

Es dürfen nur Anlagen mit einer Bauartzulassung eingebaut werden, außerdem müssen diese durch darin erfahrene Tiefbau- oder Gebäudeausrüstungsfirmen eingebaut werden. Abscheideranlagen können sowohl unterirdisch ins Erdreich eingebaut oder frei aufgestellt werden, sofern sie in frostsicheren Räumen sind. Die Abscheideranlagen sind dann regelmäßig pro Monat von einer sachkundigen Fachperson zu kontrollieren auf folgende Punkte:

  • Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
  • Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz bei Wasserzufluss
  • Schwimmerfunktion
  • falls vorhanden, Warn- und Überwachungsanlagen

 

Außerdem ist in Betriebstagebuch zu führen. Dieses muss folgende Angaben enthalten:

  • durchgeführte Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage mit Ergebnis
  • Art und Menge der eingesetzten Reinigungs- und Hilfsmittel
  • durchgeführte Eigenkontrollen (mit Messung Schlammvolumen u. Schichtdicke), eventuelle Mängel sowie deren Beseitigung
  • ausgeführte Wartungsarbeiten
  • Entsorgungszeitpunkt mit Namen des ausführenden Fachunternehmens
  • durchgeführte Überprüfungen mit Bestätigung des Ausführenden

 

Wartung

 

Es wird unterschieden zwischen:

Eigenkontrolle, die nach einer erfolgreichen Sachkundeschulung durch eine eingewiesene Person geschieht. Diese muss in einem Betriebstagebuch eingetragen und festgehalten werden.
Und einer halbjährliche Wartung, die von einer außenstehenden, sachkundigen Person übernommen werden sollte.
Die Wartung soll dabei gemäß der DIN 1999-100 geschehen und richtet sich danach.
Wichtig und verpflichtend ist die monatliche Kontrolle, die durch eine sachkundige Person durchgeführt werden muss.

 

Monatliche Kontrolle:
Messung von Schichtdicke oder dem Volumen der Leichtflüssigkeit, welche abgeschiedenen wurde.
Messung des Schlammspiegels bzw. Schlammvolumens
Kontrolle des selbständigen Abschlusses des Abscheiders  und seiner Funktionsfähigkeit, der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist. Falls vorhanden ebenfalls die Kontrolle der Alarmeinrichtung, die die Sammelkapazität und deren Erschöpfung anzeigt. Die Sammelkapazität muss erst nach 6 Monaten im Zuge einer Generalinspektion durchzuführen.
Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz während des Durchflusses, um festzustellen, ob eine Verstopfung des Filtereinsatzes herrscht.

Kontrolle von Sondereinbauten

 

Halbjährliche Wartung:
Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Herstellerangaben
Falls erforderlich: Reinigung und Leerung
Falls vorhanden: Reinigung der im Probeentnahmeschacht vorhandenen Ablaufrinne.
Die monatliche Kontrolle und die halbjährliche Wartung müssen dabei im Betriebstagebuch festgehalten werden.