Generalinspektion

Die Generalinspektion der Abscheideranlage hat grundsätzlich bei Inbetriebnahme zu erfolgen und muss dann spätestens alle 5 Jahre wiederholt werden. Hier Prüfen ausschließlich externe Sachkundige die Anlage, was auch bedeutet, dass auf Dichtheit geprüft wird.

Es wird ein umfangreicher Prüfbericht erstellt und dem Betreiber der Anlage ausgehändigt. Dieser muss mindestens bis zum nächsten Prüfungstermin aufbewahrt werden. Außerdem muss er auch auf Verlangen der zuständigen Behörden  diesen vorlegen.