Entsorgung

Die zurückgehaltene Leichtflüssigkeit aus dem Abscheider muss allerspätestens dann entnommen werden, wenn die abgeschiedene Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist dem Typenschild und den technischen Unterlagen des Abscheiders zu entnehmen. Die Entsorgung des im Schlammfang/Schlammsammelraum enthaltenen Schlammes muss spätestens dann durchgeführt werden, wenn die abgeschiedenen Schlammmenge 50% des Schlammfangvolumens gefüllt hat bzw. der Schlammsammelraum gefüllt ist. Dabei ist eine abfallrechtliche, korrekte Entsorgung der Stoffe, die aus der Anlage stammen, zu beachten. Das Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser wie z.B. Trinkwasser, Betriebswasser oder aus der Abscheideranlage aufbereitetes Wasser erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht.

Die Behandlung der Abscheiderinhalte erfolgt direkt vor Ort, nachdem die Leerung der Fettabscheider durchgeführt wurde. Als erstes wird der komplette Inhalt des Fettabscheiders in die Behandlungskammer des Fahrzeuges  transportiert, wo dann dort die Trennung von Fett- und Wasserphase zusammen mit geeigneten Flockungsmitteln erfolgt. Die separierte Fettphase muss nun anschließend entsorgt werden, das Wasser, welches abgetrennt wurde, kann jedoch direkt zur unbedingt notwendigen Wiederbefüllung des Fettabscheiders verwendet werden. Abwassertechnisch besser, hygienischer und umweltfreundlicher ist also die Methode der mobilen Entwässerung von Fettabscheiderinhalten.

Der Stärkeabscheider muss vollständig geleert,  gereinigt und wieder mit Frischwasser (dabei kann es Betriebswasser oder aufbereitetes Abwasser aus der Stärkeabscheideranlage selbst sein, wenn es den örtlichen Einleitbedingungen entspricht) aufgefüllt werden. Verkrustungen sollten genau Ablagerungen dabei gründlich entfernt werden. Die Entsorgungsintervalle sollten, was aber abhängig von der betriebsspezifischen Abwasserzusammensetzung ist, möglichst  zweiwöchig, allerdings jedoch mindestens einmal im Monat durch sachkundiges Personal betragen. Die Entsorgung und der Transport müssen dabei durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen  geschehen. Dabei muss auf das geltende Abfallrecht geachtet werden. Auch hier sollte ein Betriebstagebuch geführt werden. Art und Menge der eingesetzten Reinigungsmittel, Zeitpunkt der Entsorgung, Name des Entsorgers, Verbleib des Entsorgungsgutes sowie ggf. der Wasserverbrauch (monatlich) sollten eingetragen werden.

Die erste Entsorgung muss nach 2-3 Wochen der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Entsorgungsintervalle: Die Entsorgung muss spätestens dann durchgeführt werden, wenn die Auffangbehälter zur Hälfte gefüllt sind. Dabei muss regelmäßig  der Füllstand  dieser Auffangbehälter überprüft werden,  um eine einwandfreie Funktionalität und Abscheidewirkung zu gewährleisten. Nach jeder Entsorgung sind die Anlagen und die Auffangbehälter wieder bis zum Überlauf mit Wasser zu füllen.